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   BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58   

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BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58 (https://dejure.org/1964,2000)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1964 - I C 183.58 (https://dejure.org/1964,2000)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1964 - I C 183.58 (https://dejure.org/1964,2000)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1965, 810
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
    Bei einer nachkonstitutionellen Verordnung ist, wie im Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1963 (BVerwGE 17, 192) ausgeführt, in Betracht zu ziehen, daß nach dem in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ausgedrückten Rechtsstaatsprinzip die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis der einzelnen nur auf Grund von - rechtsgültigen - Rechtsnormen eingreifen darf und daß nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums durch - rechtsgültiges - Gesetz bestimmt werden.

    Im Fall der Entscheidung in BVerwGE 17, 192 war die Abweichung von dem Grundsatz vollinhaltlicher Verkündung der Rechtsnormen noch auf § 13 der Durchführungsverordnung zum Reichsnaturschutzgesetz vom 31. Oktober 1935/16. September 1938 (RGBl. 1935 I S. 1275/1938 I S. 1184) gestützt, also nicht auf eine gesetzliche, sondern nur auf eine ministerielle Ermächtigung.

    Außerdem gibt die hamburgische Verordnung die Lage der geschützten Landschaftsteile nach Gemarkungen an, während die in BVerwGE 17, 192 beurteilte Verordnung vier Kreise, also unvergleichlich größere Gebiete nennt.

  • BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 16. Juni 1958 - BVerwG I B 27.58 - die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, inwieweit die Festsetzungen des Baustufenplans vom 28. Dezember 1954 für die bei der Planfestsetzung bereits ausgeübten, dem Plan widersprechenden Nutzungen des Grund und Bodens gültig sind, und dabei auf seine Entscheidung in BVerwGE 5, 143 hingewiesen.
  • BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
    Soweit das Berufungsgericht ausgeführt hat, daß die Landschaftsschutzverordnung inhaltlich die Versagung der Genehmigung rechtfertige und daß auch vor ihrem Erlaß der Bau von Gartenlauben auf dem umstrittenen Gelände nach dem örtlichen Baurecht nicht zulässig gewesen sei, hat es irrevisibles Recht angewendet (§ 56 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG = § 137 Abs. 1 VwGO; wegen des Naturschutzrechts s. BVerfGE 8, 186 = BGBl. 1959 I S. 23).
  • BVerwG, 20.05.1964 - I B 96.64

    Bekanntmachung von Bebauungsplänen und Rechtsstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
    Im vorliegenden Fall ist aber der Hinweis auf eine Karte als Ersatzverkündung nicht im Verordnungswege durch eine ministerielle Stelle, sondern - was dem Senat wesentlich erscheint - in Gesetzesform durch den - hamburgischen - Gesetzgeber selbst zugelassen (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Mai 1964 - BVerwG I B 96.64 - betr. Verkündung von Bebauungsplänen).
  • BVerwG, 16.06.1958 - I B 27.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 16. Juni 1958 - BVerwG I B 27.58 - die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, inwieweit die Festsetzungen des Baustufenplans vom 28. Dezember 1954 für die bei der Planfestsetzung bereits ausgeübten, dem Plan widersprechenden Nutzungen des Grund und Bodens gültig sind, und dabei auf seine Entscheidung in BVerwGE 5, 143 hingewiesen.
  • BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 539.79

    Nachweis von einem Asylsuchenden vorgetragener Gründe - Vorflucht- und

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 27. Februar 1962 - BVerwG 1 C 183.58 - (Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 11) ausgeführt:.
  • BVerwG, 17.04.1979 - 1 B 381.78

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 3 S. 3 der

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 27. Februar 1962 - BVerwG 1 C 183.58 - (Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 11) ausgeführt:.
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